Datenschutzerklärung

Jede gute Website braucht eine Datenschutzerklärung? Ok, dann machen Sie sich auf etwas gefasst.

Präambel

Artikel 12 der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) fordert, dass ich Ihnen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form [und] in einer klaren und einfachen Sprache“ erkläre, was hier auf dieser Webseite geschieht. Da ich dabei nicht davon ausgehen darf, dass Sie fünf Jahre Informatik, Jura oder Raketeningenieurwesen studiert haben, soll ich hier also Klartext schreiben. Das mache ich doch gerne.

§1 Hosting

Diese Website wird offiziell gehostet von „meiner“ Firma. Diese Firma hat das Hosting ausgelagert an einen großen europäischen Hosting-Anbieter. Ich privat habe mit meiner eigenen Firma für diese Domain [osdata.org] (noch) keinen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, ich habe mir aber im Innenverhältnis mündlich versichert, dass ich (geschäftlich) meine (privaten) Hosting-Daten immer sehr gewissenhaft behandeln werde.

§2 Tracking und Google-Gedöhns

Diese Website nutzt das Tool das früher mal Piwik hieß und dessen neuen Namen ich mir einfach nicht merken kann (Mamoto oder so ähnlich). Oh Mein Gott! Aber halten Sie sich fest: Ich benutze auch Tools von Google (im Speziellen Google Fonts) Ihre Zugriffe auf diese Website werden somit sicherlich auch in den USA gespeichert. Und es kommt noch schlimmer: auch mit Google habe ich noch keinen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Wieso? Der Google-Standard-AV-Vertrag hat 18 Seiten, muss in doppelter Ausfertigung nach Irland geschickt werden und legt mir nahe, meine sonstigen Anmerkungen zum Vertrag postalisch nach London zu senden. Hier können Sie den Vertrag mal nachlesen. Und es kommt noch besser: würde ich die Buchstaben der Datenschutzgrundverordnung wörtlich auslegen, z.B. Artikel 28 Abs. 3 (h), müsste ich persönlich meine Auftragsverarbeiter gelegentlich besuchen und überprüfen, ob die das alles richtig machen. Also ganz praktisch: ich fahre zum Google Rechenzentrum, klingele an der Pforte und sage dann: „Hallo, hier bin ich, Ihr Auftraggeber, ich wollte mal gucken, ob Sie auch wirklich alles richtig machen.“ Alles klar?!

§3 Kontaktaufnahme

Nun zur Kontaktaufnahme: Falls Sie mir eine E-Mail senden, müssen Sie damit leben, dass ich Daten von Ihnen erhalte. Ich sehe dann Ihre E-Mailadresse, eventuell auch Ihre IP-Adresse und wenn ich mir richtig Mühe gebe und den X-Header Ihrer E-Mail händisch auswerte, kann ich eventuell sogar sehen, wie der Computer heißt, von dem aus Sie die Nachricht geschrieben haben. Das ist keine Zauberei oder Hackerkunst, sondern ein Internet-Standard. Wer den lesen kann, kommt an diese Daten. Das ist technisch bedingt – und schon seit vielen Jahren so. Falls Sie mir ungefragt Ihre Daten zusenden, dürfen Sie davon ausgehen, dass ich Ihre E-Mail genauso gut oder schlecht behüte wie alle meine übrigen E-Mails auch. Sollten Sie sich irgendwann mal überlegen, dass ich die von Ihnen ungefragt zugesandte E-Mail löschen soll, dürfen Sie mich höflich darum bitten – versprechen tue ich aber nichts. Auch hier gilt: wenn Sie damit nicht leben können, senden Sie mir bitte keine E-Mail zu.

§4 Cookies

Sie wissen was ein Cookie ist? Nein? Ok, das können Sie hier nachlesen. Manche Menschen haben Angst vor Cookies, weil sie glauben, dass man damit herausbekommen kann, ob sie (diese Menschen mit der Angst) gestern Abend auf einer Porno-Seite waren oder sich insgeheim für satanistische Nazischergenmusik interessieren. Deswegen möchte kaum jemand, dass eine Website Cookies speichert. De facto ist es aber so, dass Websites ohne Cookies heute kaum noch funktionieren. Und so lange nur First-Party-Cookies eingesetzt werden, ist das mit dem Tracking der Nazi-Porno-Seiten nicht möglich. Diese Website nutzt bestimmt auch Cookies – allerdings nur die „guten“ First-Party-Cookies. Third-Party-Cookies kommen nur von Google, was die damit machen? Keine Ahnung!

§5 Abmahnungen

Bevor Sie mich wegen eventuell fehlender, unvollständiger oder nicht ausreichend durchdrungener Aspekte der DSGVO abmahnen, berücksichtigen Sie bitte die Worte der zur Einführung der Verordnung zuständigen EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die sagte in einem Interview mit der ZEIT wörtlich: „Es geht [bei der DSGVO] um gesunden Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine E-Mail schreibt und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur, sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass sich die Behörden auf die Anbieter konzentrieren, die den größten Schaden verursachen können, die die meisten Daten verarbeiten.“

Darüber hinaus verweise ich hier auch gerne auf eine Aussage des deutschen „Vaters“ der DSGVO, Jan Philipp Albrecht. Er schreibt in seinem Blog wörtlich: „Was hingegen nicht eintreten wird, ist dass […] die Aufsichtsbehörden und irgendwelche Abmahnanwälte plötzlich eine ganz andere Gangart gegenüber all den kleinen Unternehmen, Einzelunternehmern, Vereinen und Bloggern einlegen werden.“ Sie dürfen davon ausgehen, dass ich beiden Akteuren im Falle einer Abmahnung hiervon berichten werde.

§6 Adresse

Sollten Sie, aus welchen Grund auch immer, mit mir in Kontakt treten wollen, so können Sie das selbstverständlich machen:
Oliver Schwarten
Wagnerplatz 6
40670 Meerbusch
Email: contact dieserkomischekringel osdata punkt org